Die gezielte Vergiftung von Hunden durch das Auslegen von Giftködern stellt eine gravierende Straftat dar, die nicht nur das Leben von Tieren gefährdet, sondern auch Menschen in Gefahr bringen kann. In diesem Artikel möchten wir Sie über die rechtlichen Konsequenzen für Täter aufklären und Ihnen zeigen, wie Sie im Falle eines Vorfalls reagieren sollten.
Tödliche Köder: Eine unterschätzte Gefahr
Die Methoden der Täter sind vielfältig und oft äußerst perfide. Giftköder werden mit vermeintlich leckeren Zutaten wie Fleisch oder Wurst überzogen und an Orten platziert, an denen viele Hunde unterwegs sind. Neben den offensichtlichen Gefahren für Hunde besteht auch eine erhebliche Gefahr für Kinder, die ebenfalls von den Ködern angezogen werden könnten.
Welche Strafen drohen Tätern?
Wer Giftköder auslegt, um Tiere zu töten oder zu verletzen, macht sich strafbar. Nach § 11 des Tierschutzgesetzes (TSchG) wird Tierquälerei mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel dem Tod eines Tieres, kann die Strafe sogar noch höher ausfallen.
Darüber hinaus können Täter auch wegen anderer Straftaten belangt werden, beispielsweise wegen Sachbeschädigung, wenn sie das Eigentum eines anderen beschädigen (z.B. durch das Auslegen von Giftködern auf einem Grundstück), oder wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr, wenn sie die Köder an Orten platzieren, an denen sie auch für Fußgänger oder Radfahrer eine Gefahr darstellen.
Schadenersatzansprüche der Geschädigten
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Geschädigte auch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen. Sie können Schadenersatz für die entstandenen Tierarztkosten, für den Wert des Tieres sowie für immateriellen Schaden (z.B. Schmerzensgeld) verlangen.
Für das Auslegen von Giftködern können Geldstrafen bis zu 25.000 Euro verhängt werden.“Das Tierschutzgesetz sieht zudem Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor, wenn jemand Wirbeltieren aus Rohheit Schmerzen oder Leiden zufügt oder sie „ohne vernünftigen Grund“ tötet.
Zudem können Hundehalter Schadenersatz einklagen – für Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Auch kann dem Täter das Halten von Tieren verboten werden”. Rechtsanwalt Edgar Fiebig aus Herten
Was tun bei Verdacht auf einen Giftköder?
Ruhe bewahren: Bleiben Sie ruhig und sichern Sie die Fundstelle ab, soweit dies ohne Gefahr für sich selbst möglich ist.
Polizei und Tierarzt alarmieren: Informieren Sie umgehend die Polizei und den Tierarzt. Die Polizei wird den Vorfall aufnehmen und Ermittlungen einleiten. Der Tierarzt kann eine mögliche Vergiftung feststellen und erste Maßnahmen ergreifen.
Beweise sichern: Fotografieren Sie die Fundstelle und den Giftköder, soweit dies möglich ist. Dies kann bei der Ermittlung des Täters helfen.
Öffentlichkeit informieren: Teilen Sie Ihre Beobachtungen in sozialen Medien oder in lokalen Foren. Je mehr Menschen über das Problem informiert sind, desto größer ist die Chance, den Täter zu finden.
Prävention ist der beste Schutz
Um das Risiko einer Vergiftung zu minimieren, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
Aufsicht während des Spaziergangs: Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt und achten Sie darauf, was er aufnimmt.
Verdächtige Gegenstände meiden: Vermeiden Sie Orte, an denen bereits Giftköder gefunden wurden.
Sensibilisierung: Sprechen Sie mit anderen Hundebesitzern über das Problem und tauschen Sie sich über mögliche Gefahren aus.
Fazit
Das Auslegen von Giftködern ist eine abscheuliche Tat, die mit hohen Strafen geahndet wird. Jeder, der einen Giftköder findet oder Zeuge einer solchen Tat wird, sollte dies umgehend melden. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir dazu beitragen, dass solche Vorfälle zukünftig seltener werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Frührentner & politischer Aktivist, der gerne seine Privatsphäre pflegt. Als tierliebende Betreuungsperson von Fellnasen mag ich besonders gern anspruchsvolle Charakterhunde (Sturrköpfe), die bei mir auch mal so richtig aufdrehen (toben) dürfen.